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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Im Bereich des Grundstücks- und Immobilienvergaberechts sind alle Beteiligten stets auf der Suche nach innovativen und mehr oder minder rechtssicheren Vertragsgestaltungen, um das Vergaberecht nicht anwenden zu müssen. Das kann verschiedene Gründe haben, die je nach Einzelfall auch tatsächlich dazu führen, dass vergaberechtliche Vorschriften nicht greifen.

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 27.06.2014 - 17 U 5/14 entschieden, dass ein Projektsteuerer seinem Auftraggeber auf Schadensersatz haftet, wenn er bei der Vergabe von Bauleistungen eines mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekts nicht dafür Sorge trägt, dass die einschlägigen Regeln des Vergaberechts eingehalten werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 07.01.2014 (X ZB 15/13) entschieden, dass Nebenangebote weder zugelassen noch gewertet werden dürfen, wenn der Preis das alleinige Zuschlagskriterium im Vergabeverfahren darstellt. Damit ist eine der in Vergaberechtskreisen umstrittensten Fragen der letzten Jahre - mit richtigem Ergebnis aber durchaus überraschender Begründung - endlich entschieden.

 

Die neuen EU-Schwellenwerte (wir berichteten) wurden am 31.12.2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie treten aufgrund der dynamischen Verweisung im geänderten § 2 VgV unmittelbar in Kraft.

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