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Um weiterhin sauberes Trinkwasser gewinnen zu können, hat das Bundesumweltministerium eine neue Verordnung auf den Weg gebracht. Rohwasser, Grundwasser und Oberflächenwasser in Trinkwassereinzugsgebieten sollen so vorbeugend besser geschützt werden.

Hierzu legt die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV), die seit dem 12.12.2023 in Kraft ist, fest, welche Anforderungen an die Bewertung und das Risikomanagement der Einzugsgebiete von Trinkwasserversorgungen gestellt werden. So sollen Belastungen, die zur Verunreinigung von Wasserkörpern führen können, denen Trinkwasser entnommen wird, vermieden, reduziert und besser beherrscht werden. Der Aufwand, der sonst im Bereich der Trinkwasseraufbereitung betrieben werden muss, wird dadurch verringert.

Quelle: 12.12.2023 | Pressemitteilung Nr. 188/23 | Wasser und Binnengewässer

Ihre Ansprechpartnerin:

Dr Inga Schwertner

Dr. Inga Schwertner
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-18
E-Mail: i.schwertner[at]lenz-johlen.de

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