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Das soeben de leading firm1erschienene Kanzleihandbuch Legal 500 Deutschland 2017 empfiehlt  Lenz und Johlen in den folgenden zwei Praxisbereichen:

Öffentliches Recht - Umwelt- und Planungsrecht Ranking

Immobilien- und Baurecht (einschließlich Streitbeilegung) Ranking

 

Sechs Anwälte dieser Teams werden im redaktionellen Teil von The Legal 500 Deutschland 2017 besonders empfohlen:

DEUTSCHLAND 2017
Immobilien- und Baurecht - Baurecht (einschließlich Streitbeilegung)
- Alexander Beutling
- Michael Oerder
- Rainer Voß
- Thomas Elsner

Öffentliches Recht - Umwelt- und Planungsrecht
- Christian Giesecke
- Inga Schwertner

Lesen Sie hier die Bewertungen:

Baurecht

Die mittelständische Kanzlei Lenz und Johlen trennt die baurechtliche Praxis in das öffentliche und das zivile Baurecht. Praxisleiter Thomas Elsner, der beispielsweise die WEG bei der Sanierung des Colonia-Hochhauses beriet, ist im Architektenurheberrecht spezialisiert, während sich Bau- und Planungsrechtler Alexander Beutling besonders mit dem Denkmalschutzrecht beschäftigt. Rainer Voß beriet unter anderem MONA bei der Sanierung einer Kaserne. Als weiteres Highlight ist der Neubau eines Hotels in Köln für HochTief zu nennen. Michael Oerder, der für Metro Properties in einer Immobilienentwicklung tätig war, wird für seine ‘präzisen und lösungsorientierten Antworten’ geschätzt.

Umwelt- und Planungsrecht

Die auf öffentliches und Baurecht spezialisierte Kölner Kanzlei Lenz und Johlen wird häufig von Einzelhandelsketten in Standortfragen und von Bauherren in städtebaulichen Vorhaben beratend hinzugezogen. Ein Beispiel ist die Begleitung von Sidol bei der Umnutzung des ehemaligen Kölner Fabrikgeländes in ein Wohnquartier. Das Beratungsspektrum ist jedoch ausgesprochen breit, wie jüngste Mandatierungen veranschaulichen: Man beriet ein Pharmaunternehmen zum Umgang mit radioaktiven Medikamenten und mehrere mittelständische Betriebe bezüglich der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten sowie der dortigen Standortsicherung und Erweiterung. Die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland gegen eine Klage zweier Grundstückseigentümer um Aufhebung der Veränderungssperre für atomaren Endmüll in Gorleben war ein besonderer Erfolg. Ein gestiegenes Mandatsaufkommen verzeichnete man außerdem in Fragen rund um Windenergieanlagen, wobei die Praxis dabei sowohl von Anlagenbetreibern als auch Gemeinden mandatiert wird. Christian Giesecke und die ‘konstruktive und fachlich exzellente’ Inga Schwertner werden empfohlen.

 

 

Eine Delegation der Verfassungsrechtsausschüsse der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins hat am 17. November 2016 das Bundesverfassungsgericht besucht. Das Treffen diente dem gegenseitigen Erfahrungs- und Meinungsaustausch.

Während sich Baugenehmigungsbehörden und Verwaltungsgerichte früher in aller Regel ausschließlich auf die materiell-rechtliche Prüfung von Bauanträgen konzentriert haben, werden diese heute immer häufiger zunächst einer intensiven Überprüfung auch in Bezug auf die Einhaltung formaler Aspekte unterzogen. Dies führt nicht selten dazu, dass Bauanträge nachgebessert oder gar neu eingereicht werden, was zwangsläufig erhebliche Verzögerungen bei der Realisierung von Bauvorhaben zur Folge hat.

Unter dem Motto „Die Baugenehmigung - schnell, reibungslos, rechtssicher“ berichteten unsere Experten aus erster Hand über die neuesten Entwicklungen und ihre Erfahrungen aus dem täglichen Kontakt zu Baugenehmigungsbehörden und Verwaltungsgerichten. Den Teilnehmern konnten zugleich Wege aufgezeigt werden, wie es gelingen kann, trotz dieses Paradigmenwechsels im Umgang mit Bauanträgen selbst bei komplexen Bauvorhaben das Ziel der Baugenehmigung zügig und gleichwohl rechtssicher zu erreichen.

Nach der Begrüßung gab zunächst Dr. Michael Oerder einen Überblick über die formalen Voraussetzungen bescheidungsfähiger Bauanträge. Dabei wurden insbesondere die sich aus den Vorschriften der Bauprüfverordnung ergebenden Vorgaben in Bezug auf Umfang und Inhalt der Bauvorlagen näher. Anhand anschaulicher Fallbeispiele schärfte der Vortrag schließlich den Blick der Teilnehmer für in der Praxis besonders häufig auftretende Probleme im Zusammenhang mit der Erstellung von Bauanträgen.

Darauf aufbauend ging Dr. Christian Giesecke in seinem Vortrag der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise auch einem Bauantrag für ein Wohnbauvorhaben ein Lärmschutzgutachten beigefügt werden muss. Die Teilnehmer wurden dafür sensibilisiert, dass eine Wohnbebauung  dann nicht genehmigungsfähig ist, wenn sie unzumutbaren Lärmimmissionen ausgesetzt würde. Auch zur Vermeidung späterer Nachbarklageverfahren sowie Verzögerungen bei der Verwirklichung des Vorhabens ist es daher angezeigt, einen potentiellen Lärmkonflikt bereits frühzeitig fachgutachterlich untersuchen zu lassen, sodass eventuell notwendige Maßnahmen zur Konfliktvermeidung rechtzeitig in der Planung berücksichtigt werden können.

P1150631Im Anschluss lenkte Nick Kockler die Aufmerksamkeit der Zuhörer auf die wesentlichen Inhalte der anstehenden Novelle der Bauordnung NRW. Neben einzelnen verfahrensrechtlichen Regelungen erfahren insbesondere die Vorschriften zum Vollgeschossbegriff, Brandschutz, zu den Stellplätzen und Abstandflächen sowie der Barrierefreiheit teils weitreichende Änderungen, die die Praxis künftig vor zusätzliche Herausforderungen bei der Erarbeitung und Prüfung von Bauanträgen stellen werden.

In der Praxis hängt die Genehmigungsfähigkeit eines Bauantrags häufig von der Eintragung einer Baulast auf einem Nachbargrundstück ab. Nicht selten ist dabei zugunsten des Baugrundstücks bereits eine Grunddienstbarkeit (z.B. Wege- oder Leitungsrecht) im Grundbuch eingetragen. In seinem Vortrag skizzierte Dr. Philipp Libert anhand anschaulicher Beispielsfälle die Voraussetzungen, unter denen aus einer Grunddienstbarkeit im Einzelfall ein Anspruch auf Bewilligung einer Erschließungsbaulast abgeleitet und notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden kann. Hierbei wurde einmal mehr deutlich, wie wichtig eine umfassende Prüfung der Rechtslage noch vor der Einreichung eines Bauantrags ist, um bösen Überraschungen und zeitlichen Verzögerungen im Genehmigungsverfahren vorzubeugen. 

P1150683Den gelungenen Abschluss der Veranstaltung machte schließlich Thomas Elsner mit seinem Vortrag zur Haftung des Architekten bei Versagung oder Aufhebung der Baugenehmigung. Die Teilnehmer wurden zunächst dafür sensibilisiert, dass der Architekt aufgrund des mit dem Bauherrn geschlossenen Architektenvertrags grundsätzlich die Erarbeitung eines dauerhaft genehmigungsfähigen Bauantrags schuldet und dieser Erfolg im Falle der (rechtmäßigen) Versagung oder späteren Aufhebung der Baugenehmigung verfehlt wird. Sodann widmete sich der Vortrag unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung den Rechtsfolgen einer solchen vertraglichen Pflichtverletzung sowie den Möglichkeiten und Grenzen für Architekten, ihre Haftung gegenüber dem Bauherrn abzumildern bzw. zu begrenzen - etwa durch eine möglichst frühzeitige und umfassende Aufklärung über mögliche Risiken im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens.

Bei traditionellem Fingerfood und Kölsch nutzten die Teilnehmer im Anschluss die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit unseren Experten und ließen die Veranstaltung, mit der zugleich Abschied von den Räumlichkeiten in der Kaygasse gefeiert wurde, gebührend ausklingen.

 Hier finden Sie die Präsentationen der Referenten zum Download

Verfasser dieses Beitrags:

Markus-Nettekoven klMarkus Nettekoven
Rechtsanwalt

Telefon: 0221-973002-89
E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

 

 

Handbuch Dossier Logo 2016 17 blau

Prof. Dr. Heribert Johlen wurde von der JUVE-Redaktion als einer der führenden Seniorpartner Deutschlands im Umwelt- und Planungsrecht ausgezeichnet.

Wir freuen uns über unsere Bewertung im soeben erschienenen JUVE-Handbuch 2016/2017:

 

Umwelt- und Planungsrecht           

Bewertung: Die Boutique aus Köln wird im Umwelt- u. Planungsrecht insbes. aufgrund ihrer großen Erfahrung bei EKZ-Ansiedlungen häufig empfohlen. Hier berät sie nahezu alle namh. Player zu Standortsicherungen u. Erweiterungsvorhaben. Im Anschluss an die Beratung vertritt sie ihre Mandanten hier auch regelm. in streitigen Verfahren. Prominent ist außerdem das EU-Vertragsverletzungsverfahren zur Niederlassungsfreiheit für Ikea, in dem es um grundsätzl. Fragen des Raumordnungsrechts geht. Im klass. Umweltrecht konnte Lenz & Johlen zuletzt eine große Brauerei als neue Mandantin hinzugewinnen, die sie nun umf. berät. Darüber hinaus beschäftigen sie aktuell Fragestellungen im Zshg. mit dem Hochwasserschutz. Im Bereich erneuerbarer Energien, dessen Ausbau die Kanzlei seit einiger Zeit vorantreibt, berät sie Vorhabenträger dtl.weit zu Onshorewindparks.

Stärken: Einzelhandelsansiedlungen, Prozesserfahrung.

Häufig empfohlen: Dr. Thomas Lüttgau, Dr. Rainer Voß, Dr. Michael Oerder („sehr versiert v.a. im Planungsrecht“, Wettbewerber)

Kanzleitätigkeit: Schwerpunkt im Öffentl. Bau- u. Planungsrecht, v.a. für Unternehmen, aber auch Beratung von Kommunen. Daneben Beratung im Umweltrecht (Wasser-, Abfall-, Immissionsschutz-, CO2-Handelsrecht, Gebühren, Atomrecht), zunehmend vergabe- u. energierechtl. Fragen. Öffentl.-rechtl. Due Diligence bei Transaktionen. Weitere Mandanten sind Ministerien; zudem Branchenfokus auf Luftverkehr. (18 Partner, 10 Associates, inkl. Priv. Bau- u. Vergaberecht)

Mandate: Bundesregierung in Prozess wegen Endlager Gorleben; Ikea in EU-Vertragsverletzungsverf. wegen Planungsrecht in Baden-Württemberg u. NRW; WealthCap öffentl.-rechtl. zu Immobilienbeständen; Saint-Gobain immissionsschutzrechtl.; Metro Properties bei Immobilienentwicklung; Stadt Göttingen zu Ansiedlung von Einrichtungshäusern; u.a. Edeka, Lidl, Ikea, Globus, Aldi Süd, Bauhaus, Tengelmann, Globus, Tedi, Trinkgut zu Ansiedlungen; Abo Wind u. Rea zu Windparkprojekten; Braunkohlenkraftwerk Niederaußem prozessual vor OVG NRW; NRW Urban zu Immobilienentwicklung Krefeld.

 

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