header bundesverfassungsgericht

Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Mit Beschluss vom 05.07.2023 hat das Bundesverfassungsgericht dem Deutschen Bundestag aufgegeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ - in der Presse auch als sog. Heizgesetz bezeichnet- nicht innerhalb der noch laufenden Sitzungswoche durchzuführen.

Im Verlag C.H. Beck ist die fünfte Auflage des Anwaltshandbuches Verwaltungsrecht erschienen, herausgegeben von Prof. Dr. Heribert Johlen (†) und Dr. Michael Oerder.

Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 8. Juni 2023 der Beschwerde der Stadt Goslar gegen die durch das Verwaltungsgericht Braunschweig (Az.: 2 B 290/22) ausgesprochene Außervollzugsetzung einer denkmalrechtlichen Beseitigungs- und Wiederherstellungsanordnung stattgegeben, durch die ein Hauseigentümer verpflichtet wird, die von ihm auf dem Dach seines denkmalgeschützten Hauses in der Altstadt von Goslar ohne Genehmigung errichtete Photovoltaikanlage abzubauen (Az.: 1 ME 15/23).

Mit Allgemeinverfügung vom 23.06.2023, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Köln am 28.06.2023, untersagt das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt „jegliche Entnahme von Wasser aus Fließgewässern (Bächen) auf dem Gebiet der Stadt Köln, die den wasserrechtlichen Vorschriften unterliegen...“. Das Verbot soll vorerst bis zum 31. Oktober 2023 gelten, wobei sich die Stadt – je nach Wetterlage – eine Verlängerung der Geltungsdauer ausdrücklich vorbehält.

In Anbetracht der Formulierung „jegliche Entnahme“ stellt sich die Frage, wie weitreichend das Verbot tatsächlich ist und ob die Vorschrift den Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot genügt.

Back to top

We use cookies on our website. Some of them are essential for the operation of the site, while others help us to improve this site and the user experience (tracking cookies). You can decide for yourself whether you want to allow cookies or not. Please note that if you reject them, you may not be able to use all the functionalities of the site.