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In seiner Entscheidung vom 28.6.2007 – 7 C 5.07 – hat das Bundesverwaltungsgericht die bisher umstrittene Frage, ob der Abfallbesitzer nach Besitzüberlassung an einen Dritten weiterhin für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich ist, bejaht. Das Bundesverwaltungsgericht erteilte damit den Ausführungen des OVG Berlin-Brandenburg eine Absage, wonach mit dem Verlust des Abfallbesitzes stets auch die Entsorgungspflicht des Abfallbesitzers entfalle.

Aufgrund der am 7. Juni 2007 in Kraft getretenen Änderung durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen wurde nunmehr mit Wirkung vom 1.11.2007 das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm neu bekannt gemacht.

Für die anwaltliche Tätigkeit im öffentlichen Baurecht haben sich im Jahre 2007 gleich mehrere praxisrelevante Gesetzesänderungen ergeben. Mit dem Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte ist das BauGB durch die Einführung eines beschleunigten Verfahrens für so genannte Bebauungspläne der Innenentwicklung ergänzt worden.
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 11.10.2007 eine wegweisende Entscheidung zu dem am 20.7.2004 in Kraft getretenen Abs. 3 des § 34 BauGB getroffen, dessen Ziel es ist zu verhindern, dass von Einzelhandelsvorhaben, die im unbeplanten Innenbereich zugelassen werden, schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche innerhalb und außerhalb der Gemeinde zu erwarten sind.

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