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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sieht vor, dass die Bundesländer künftig bestimmte Flächenanteile für die Windenergie zur Verfügung stellen. Windenergieanlagen sollen nur noch in diesen Flächen neu errichtet werden. In NRW wird der im WindBG vorgesehene Flächenwert von 1,8 % im Landesentwicklungsplan (LEP) auf die einzelnen Regierungsbezirke aufgeteilt. In den Regionalplänen werden die Flächen zeichnerisch festgelegt.

Die Brauerei C. & A. Veltins in Meschede-Grevenstein plant, ihre Energieversorgung in den nächsten Jahren schrittweise umzustellen mit dem Ziel, ihren Energiebedarf weitgehend durch regenerativ erzeugten Strom zu decken. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Windenergie. Die Brauerei wird sich daher vor Ort beim Bau von Windenergieanlagen engagieren. Derzeit geht es hier um die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Meschede zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie.

Lenz und Johlen eröffnet einen neuen Standort in Berlin. Als auf das öffentliche Bau-, Immobilien- und Umweltrecht spezialisierte Kanzlei bauen wir damit unsere bundesweite Präsenz weiter aus. Die Leitung des neuen Standortes übernimmt - neben seiner Tätigkeit in Köln - Dr. Christian Giesecke.

Am 1. Januar 2024 wird die Novelle der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen
in Kraft treten. Das hat der Landtag NRW am 25.10.2023 beschlossen. Damit werden wichtige Änderungen umgesetzt.

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