AKTUELLES
Beiträge aus allen Kompetenzfeldern
Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer landesplanerischen Forderung nach der Aufstellung von Bebauungsplänen kann die kommunale Planungshoheit zurücktreten lassen.
Lesen Sie den Beitrag von Dr. Rainer Voß zum Beschluss des OVG Schleswig vom 14. Juli 2016, Az. 1 MB 26/1, in der Immobilien Zeitung 39-40/2016 vom 29. September 2016 hier.
Ansprechpartner:
Dr. Rainer Voß
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-80
E-Mail: r.voss[at]lenz-johlen.de
Mit dem Urbanen Gebiet will Bundesbauministerin Barbara Hendricks das Leben in der Stadt attraktiver machen. Doch die gewünschte Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe bringt einige planungsrechtliche Tücken mit sich, berichtet Thomas Lüttgau.
Lesen Sie das gesamte Interview mit Dr. Thomas Lüttgau in der Immobilien Zeitung 39-40/2016 vom 29. September 2016 hier.
Ansprechpartner:
Dr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: t.luettgau[at]lenz-johlen.de
Lesen Sie das Interview mit Dr. Rainer Voß im Kölnmagazin 3/2016, Seite 39 hier.
Mit dem am 13.09.2016 in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteil (Aktenzeichen: 3 K 7695/15) hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf der Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben. Die Bezirksregierung Düsseldorf muss den seit Anfang 2013 geltenden Luftreinhalteplan Düsseldorf so ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid in Düsseldorf enthält.