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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern
Entscheidet sich die Bauaufsicht, gegen illegale Bauten einzuschreiten, darf sie nicht willkürlich handeln. Die Behörde darf ihr Ermessen nicht ohne erkennbaren sachlichen Grund unterschiedlich, systemwidrig oder planlos ausüben.
Lesen Sie hier den Beitrag von Rechtsanwalt Béla Gehrken in der Immobilien Zeitung Nr. 42/2014 vom 23.10.2014 zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juli 2014, Az.. 4 B 34/14.
Dies hat der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster mit Urteil vom 30.09.2014, Az.: 8 A 460/13 (VG Arnsberg 8 K 2887/11) entschieden. Die beklagte Stadt Hagen hatte für die Erweiterung des Steinbruchs "Hagen-Hohenlimburg" eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt und das versagte gemeindliche Einvernehmen der Stadt Iserlohn ersetzt. Die Stadt Iserlohn, deren Gebiet von der Erweiterung betroffen ist, hatte gegen diesen Genehmigungsbescheid Klage erhoben, der das Verwaltungsgericht Arnsberg stattgegeben hatte. Die hiergegen eingelegten Berufungen der Beklagten und der zum Verfahren beigeladenen Betreiberin des Steinbruchs blieben ohne Erfolg.
Die Bundesregierung unterstützt den Vorstoß der Länder, mit einer Änderung im Bauplanungsrecht die Unterbringung von Flüchtlingen zu erleichtern. Auf Vorschlag von Bundesbauministerin Barbara Hendricks beschloss das Bundeskabinett am 08.10.2014 eine entsprechende Stellungnahme zu einer Initiative des Bundesrates.
Kommunen fällt es häufig schwer, Windkraftanlagen rechtmäßig zu planen. Woran das liegt, erklärt Dr. Felix Pauli im Interview mit der Immobilien Zeitung.
Lesen Sie hier das Interview mit Dr. Felix Pauli vom 2. Oktober 2014, IZ, Seite 48.
Ansprechpartner:
Dr. Felix Pauli
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-54
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