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Lesen Sie hier den Beitrag von Dr. Rainer Voß zum Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.06.2014 - 4 CN 6.12 -.
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Dr. Rainer Voß Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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Nach der Vorschrift des § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG ist in festgesetzten Überschwemmungsgebieten "die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch" untersagt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich nun zu der lange ungeklärten Frage geäußert, wie die Vorschrift des § 78 Abs. 1 Nr. 1 WHG auszulegen ist.
Dies hat das Verwaltungsgericht Arnsberg am 10. Juni 2014 in einem Musterverfahren beschlossen (Az.: 4 L 867/13).
Die Bezirksregierung Köln startet das Planfeststellungsverfahren für die dritte Baustufe der Kölner Nord-Süd Stadtbahn.