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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner mündlichen Verhandlung am 04.12.2014 das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.10.2012 - 7 A 2024/09 - aufgehoben und die Sache zur weiteren Verhandlung an das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.

Das Bundesumweltministerium (BMUB) und das Umweltbundesamt (UBA) ziehen nach acht Jahren REACH eine positive Bilanz: "Die EU-Chemikalienverordnung REACH ist ein wichtiger Fortschritt hin zu einem besseren und nachhaltigen Umgang mit Chemikalien – in Europa und global. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass die Verordnung alle Akteure täglich aufs Neue fordert“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger anlässlich der Eröffnung des deutschen REACH-Kongresses in Dessau-Roßlau mit 200 Fachleuten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im vergangenen Jahr in einem Verfahren, das den Ausbau der Weser betrifft, mehrere Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof gestellt. Der Rechtsstreit vor dem BVerwG besteht zwischen dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und der Bundesrepublik Deutschland in ihrer Eigenschaft als Trägerin des Vorhabens der Vertiefung der Weser, um die Durchfahrt größerer Containerschiffe zu den Häfen Bremerhaven, Brake und Bremen zu ermöglichen. Im Rahmen dieses Rechtsstreits wurden die Frage der wesentlichen physikalischen Änderungen und der durch dieses Vorhaben verursachten schädlichen hydrologischen und morphologischen Folgen für das Ökosystem der Weser aufgeworfen.

Das im Jahre 2011 vom Bundestag beschlossene Netzausbau-beschleunigungsgesetz (NABEG) soll die Grundlage für einen rechtssicheren, transparenten, effizienten und umweltverträglichen Ausbau der länderübergreifenden und grenzüberschreitendenden Höchstspannungs-leitungen schaffen. Die Realisierung der Stromleitungen, die in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses erforderlich.

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