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Die EU wirft Deutschland Versäumnisse bei der Ausweisung von Schutzgebieten vor

Die EU-Kommission wirft Deutschland Versäumnisse bei der Ausweisung und dem Erhalt von Naturschutzgebieten vor. Sie hat daher ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat in seinem Urteil vom 11.03.2015 – 4 A 654/13 – entschieden, dass die Errichtung eines Gartencenters in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Störfallbetrieb nicht zulässig ist. Mit der Angelegenheit waren zuvor bereits das Bundesverwaltungsgericht und der Europäische Gerichtshof befasst.

Nimmt der LEP die Luft zum Atmen statt auf Herausforderungen des E-Comerce einzugehen?
„Nach wie vor liegt der Fokus der Regelungen, die den Einzelhandel reglementieren auf dem stationären Einzelhandel, obwohl die Bedeutung des Online- und Internethandels weiter zunimmt, den stationären Einzelhandel unter Druck setzt und somit auch eine Fülle von steuernden Regelungen leerlaufen lässt“, so kommentiert Dr. Thomas Lüttgau, Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, die aktuelle Entwicklung rund um den LEP NRW.

Lesen Sie den Beitrag von Dr. Thomas Lüttgau im Newsletter DIALOG AKTUELL vom 15.03.2015 hier.

Auch im Jahr 2015 hat azur wieder die bei jungen Juristen beliebtesten Arbeitgeber ermittelt. Unter den 100 Top-Arbeitgebern erreichte die Kanzlei Lenz und Johlen einen erfreulichen 25. Rang.

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