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In der obergerichtlichen Rechtsprechung werden unterschiedliche Auffassungen zu der Frage vertreten, ob der einzelne Sondereigentümer oder nur die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft eine Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebietserhaltungsanspruchs geltend machen kann. Dies führt in der Praxis zu Unsicherheiten.

Nach § 66 Abs. 1 BNatSchG steht den Bundesländern ein gesetzliches Vorkaufsrecht an Grundstücken zu, die (1.) in Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturschutzgebieten oder als solchen einstweilig sichergestellten Gebieten liegen, auf denen sich (2.) Naturdenkmäler oder als solche einstweilig sichergestellte Gegenstände befinden sowie (3.) auf denen sich oberirdische Gewässer befinden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Revisionsverfahren die Voraussetzungen präzisiert, unter denen Unternehmen des produzierenden Gewerbes die besondere Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für stromkostenintensive selbständige Unternehmensteile (§ 41 Abs. 5 EEG 2009) zur Begrenzung der von ihnen zu zahlenden EEG-Umlage in Anspruch nehmen können.

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