AKTUELLES
Beiträge aus allen Kompetenzfeldern
Anlässlich der Immobilienmesse EXPO REAL in München hat das KÖLN MAGAZIN 03/2015 zu dem Titelthema
"Kölner Immobilien - gefragt wie nie zuvor"
Dr. Markus Johlen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, zu den Alleinstellungsmerkmalen der Kanzlei Lenz und Johlen, seinen persönlichen Tätigkeitsschwerpunkten und seiner Meinung zu Zentrenkonzepten befragt.
Seine Antworten finden Sie im KölnMagazin auf Seite 35.
Eine Universität kann die Zulassung zum Promotionsverfahren wegen einer strafgerichtlichen Verurteilung des Antragstellers nur dann ablehnen, wenn die begangene Straftat eine wissenschaftsbezogene Verfehlung darstellt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 30.09.2015 entschieden (BVerwG 6 C 45.14).
Mit seiner Entscheidung vom 01.10.2015 (Az. 2 A 26/14 und 2 A 27/14) hat das VG Lüneburg die Klage zweier Grundstückseigentümer gegen die von Lenz und Johlen vertretene Bundesrepublik Deutschland auf Aufhebung der Gorleben-Veränderungssperre abgewiesen.
Das Bundeskabinatt hat am 29.09.2015 als Teil des Gesetzentwurfs zur Asylverfahrensbeschleunigung auch Änderungen im Bauplanungsrecht beschlossen. Damit wird die Unterbringung von Flüchtlingen in winterfesten Quartieren beschleunigt. Mit dem Gesetzespaket erhalten die Länder und Kommunen sehr weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, um unverzüglich Umnutzungs- und Neubaumaßnahmen zu planen, zu genehmigen und durchzuführen.