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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

In seiner Sitzung am 4. April 2017 hat der Rat der Stadt Köln das „Kooperative Baulandmodell Köln" (KoopBLM) fortgeschrieben. Erklärtes Ziel der Fortschreibung ist es, die Zahl der Anwendungsfälle im Interesse der Stärkung öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu erhöhen, die Regelungen des Modells zu präzisieren und die Modellanwendung zu vereinfachen (vgl. Vorlage 3559/2016).

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschluss vom 14. März 2017 (Az:.4 CN 3.16) den Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten, ob nationale Vorschriften über die Planerhaltung von Bebauungsplänen den Anforderungen des Unionsrechts genügen.

Mit Beschluss vom 17.08.2016 – 15 B 652/16 – hat das OVG Münster bestätigt, dass der für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen erforderliche wirtschaftliche Vorteil zu verneinen sein kann, wenn bei Beendigung der Ausbaumaßnahme feststeht, dass infolge der Verwendung mangelhaften Materials keine intakte und auf lange Zeit haltbare Anlage zur Verfügung gestellt wird. In dem konkreten Einzelfall hat das OVG eine solche Vorteilskompensation allerdings verneint.

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