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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Nimmt der LEP die Luft zum Atmen statt auf Herausforderungen des E-Comerce einzugehen?
„Nach wie vor liegt der Fokus der Regelungen, die den Einzelhandel reglementieren auf dem stationären Einzelhandel, obwohl die Bedeutung des Online- und Internethandels weiter zunimmt, den stationären Einzelhandel unter Druck setzt und somit auch eine Fülle von steuernden Regelungen leerlaufen lässt“, so kommentiert Dr. Thomas Lüttgau, Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, die aktuelle Entwicklung rund um den LEP NRW.

Lesen Sie den Beitrag von Dr. Thomas Lüttgau im Newsletter DIALOG AKTUELL vom 15.03.2015 hier.

Beitrag von Dr. Christian Giesecke in der Immobilien Zeitung vom 19.02.2015

Dies hat der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster mit zwei am 23,02.2015 bekannt gegebenen Beschlüssen entschieden. Zwei Nachbarn hatten sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die der Betreiberin am Mindener Hafen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Bezirksregierung Detmold gewandt, mit der im wesentlichen der Umschlag und die Lagerung verschiedener Güter (u. a. Splitt, Glas und Stahl) gestattet wurde. Das Ver­waltungsgericht Minden hatte den Anträgen der Nachbarn auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen stattgegeben. Die hiergegen eingelegten Beschwerden der zum Verfahren beigeladenen Betreiberin hatten - nach Änderung des eingesetzten Geräts - in weitem Umfang Erfolg.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 19.02.2015 (7 C 10.12) die Planfeststellung für den Ausbau des Hafens Köln-Godorf aufgehoben und damit die vorinstanzlichen Urteile des VG Köln vom 11.08.2009 (14 K 4720/06) und des OVG Münster vom 15.03.2011 (20 A 2147/09) bestätigt. Die Klage der in allen drei Instanzen von Lenz und Johlen vertretenen Anwohner war damit erfolgreich.

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