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Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts vom 28.10.2011

Das Einrichtungszentrum in Gütersloh mit einem Porta Einrichtungshaus, einem Boss Möbeldiscounter und einem Gartencenter mit einer Verkaufsfläche von insgesamt rund 40.000 qm, für das die Stadt Gütersloh einen Bebauungsplan aufgestellt und Anfang des Jahres die Baugenehmigungen erteilt hat, kann planmäßig weitergebaut und im Dezember eröffnet werden.

Die Städte Bielefeld und Rheda-Wiedenbrück hatten gegen den Bebauungsplan und die Baugenehmigungen geklagt und beantragt, die Ausführung der Bauarbeiten zu untersagen. Sie fühlten sich in ihrem Recht auf interkommunale Abstimmung der Planung für das Einrichtungszentrum verletzt. Nachdem das Verwaltungsgericht Minden die Anträge der Nachbarstädte bereits abgelehnt hatte, wurde dies nunmehr in Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichtes vom 28.10.2011 - 2 B 1037/11 - und - 2 B 10498/11 - bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht bescheinigte der Stadt Gütersloh, die Planung des Einrichtungszentrums ordnungsgemäß und ohne Verletzung der Rechte der Nachbarstädt durchgeführt zu haben. In den Gerichtsverfahren werden die Stadt Gütersloh und das Unternehmen Porta von den Rechtsanwälten Lenz und Johlen vertreten.

Dr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

 

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