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Beitrag zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 7.06.2012

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 07.06.2012 beschlossen, dass die Überplanung an ein Gewerbegebiet angrenzender Innenbereichsflächen als Wohngebiet zulässig sein kann, wenn bestehende Gewerbebetriebe durch passive Lärmschutzauflagen zuverlässig geschützt werden.

Den Beitrag zum Beschlusss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 7.06.2012, Az. 4 BN 6/12 in der Immobilien Zeitung Nr. 33 vom 16.08.2012 finden Sie hier.

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