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Beitrag in der Immobilienzeitung Nr. 44/ 7. November 2013 von Dr. Markus Johlen

Gemeinden sind verpflichtet, die in den vorhandenen Stellungnahmen und Unterlagen behandelten Umweltthemen nach Themenblöcken zusammenzufassen und diese in der Auslegungsbekanntmachung schlagwortartig zu charakterisieren (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Lesen Sie hier den Beitrag von Dr. Markus Johlen zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Juli 2013, Az.: 4 CN 3.12.

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