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Nach der Ahlhorn-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf müssen Grundstückskaufverträge und städtebauliche Verträge, in denen ein Investor gegenüber einer Gemeinde Pflichten betreffend die Verwirklichung seines Bauvorhabens übernehmen soll, als vergabepflichtige Baukonzession nach den §§ 97 ff. GWB europaweit ausgeschrieben werden. Nach der Ahlhorn-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf müssen Grundstückskaufverträge und städtebauliche Verträge, in denen ein Investor gegenüber einer Gemeinde Pflichten betreffend die Verwirklichung seines Bauvorhabens übernehmen soll, als vergabepflichtige Baukonzession nach den §§ 97 ff. GWB europaweit ausgeschrieben werden, wenn die Gemeinde mit dem Bauvorhaben eigene städtebauliche Ziele verfolgt und der Auftragswert den Schwellenwert von 5.150.000 Mio. EUR erreicht. Zudem wird der Investor in diesem Zusammenhang zum Baukonzessionär und ist damit bei der Vergabe von Bauleistungen an Dritte seinerseits an das Vergaberecht gebunden. Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hält an dieser Rechtssprechung trotz massiver Kritik fest; auch Vergabesenate anderer Bundesländer (insbesondere Baden-Württemberg, Bremen und Brandenburg) haben sich dieser Rechtsprechung grundsätzlich angeschlossen. Demgegenüber steht die Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Änderung u.a. der diesbezüglichen nationalen Rechtsgrundlagen und die weniger weitgehende Praxis der Europäischen Kommission im Umgang mit eingehenden Beschwerden. Die Vergabesenate des OLG Düsseldorf und des OLG Karlsruhe haben in den letzten Entscheidungen ferner den Kreis der Konkurrenten eingeschränkt, die sich überhaupt auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorgaben berufen können. Ein Nachprüfungsverfahren können danach nur die an dem Erwerb der Grundstücke bzw. der Verwirklichung des Bauvorhabens interessierten Investoren durchführen, nicht dagegen sonstige Beteiligte (Subunternehmer, Berater, Architekten und zukünftige Mieter bzw. Pächter der Immobilie). Darüber hinaus können Investoren ihre Rechtsposition durch Zeitablauf und/oder durch sonstiges Verhalten verwirken.
Dr. Oliver Freitag

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