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Die novellierte „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)” tritt am 11. Juni 2010 in Kraft.

Ab sofort sind demnach bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auch oberhalb der Schwellenwerte die neuen Verdingungsordnungen VOB (2009), VOF (2009) und VOL (2009) anzuwenden.

Die Verdingungsordnungen sind insgesamt verschlankt worden: VOB/A, VOL/A und VOF bieten nunmehr eine einheitliche, übersichtliche Grundlage für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Verdingungsordnungen wurden sprachlich aneinander angepasst, die ungewöhnliche Nummerierung wurde durch die sonst übliche Gliederung nach Absätzen ersetzt und das lästige Zusammenspiel von sog. „Basis“- und „a-Paragraphen“ entfällt.

Insgesamt bieterfreundliche Novellierung
Während die Teile B der Verdingungsordnungen kaum Änderungen erfahren haben, sind in den vergaberechtlichen Teilen A der VOB und VOL zahlreichen Änderungen zu beachten. Auch die VOF enthält einige Neuerungen. Insgesamt kann man dabei wohl von einer bieterfreundlichen Novellierung sprechen.

Ausschlussquoten sollen sinken
Für die Praxis höchst relevant könnten sich insbesondere die gegenüber der bisherigen Rechtslage gelockerten Anforderungen an die Vollständigkeit der Angebote auswirken. Allgemein ist zu erwarten, dass dadurch die hohe Ausschlussquote aufgrund fehlender einzelner (unwesentlicher) Preispositionen oder einzelner Erklärungen und Nachweise gesenkt werden kann.

 

Thomas Elsner
Rainer Schmitz
Martin Hahn

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