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Beitrag von Rechtsanwalt Gerrit Krupp in der Immobilien Zeitung Nr. 34 vom 29.08.2013

 

Mit Rechtsverordnung vom 13.07.2013 hat die Landesregierung NRW den sachlichen Teilplan - großflächiger Einzelhandel - des Landesentwicklungsplans NRW erlassen. Nach den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes NRW und des Oberverwaltungsgerichts NRW zu § 24 a LEPro (VerfGH NRW, Urteil vom 26.08.2009, Az. VerfGH 18/08  bzw. OVG NRW, Urteil vom 30.09.2009, Az.: 10 A 1676/08) und dem Auslaufen des LEPro am 31.12.2011 bestehen nun wieder landesplanerische Vorgaben. 

Das BVerwG hat sich mit Urteil vom 27.03.2013 in dem Revisionsverfahren 4 CN 7.11 in grundlegenden Fragen noch einmal mit der Einzelhandelssteuerung durch Bauleitplanung beschäftigt.

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