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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Die Gesamttrasse der geplanten 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Dortmund-Kruckel in Nordrhein-Westfalen bis nach Dauersberg in Rheinland-Pfalz gliedert sich insgesamt in sechs Abschnitte. Für die beiden letzten Abschnitte von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz bis nach Dauersberg in Rheinland-Pfalz sowie von Mudersbach nach Siegen-Eiserfeld hatten zum einen die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord sowie zum anderen die Bezirksregierung Arnsberg entsprechende Planfeststellungsbeschlüsse im Juni und Juli 2015 erlassen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Revisionsverfahren die Voraussetzungen präzisiert, unter denen Unternehmen des produzierenden Gewerbes die besondere Ausgleichsregelung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für stromkostenintensive selbständige Unternehmensteile (§ 41 Abs. 5 EEG 2009) zur Begrenzung der von ihnen zu zahlenden EEG-Umlage in Anspruch nehmen können.

Zur Vorbereitung eines Bundesbedarfsplans wird die Bundesnetzagentur erneut eine Strategische Umweltprüfung durchführen. Diese beginnt mit der Festlegung des Untersuchungsrahmens. Dieser umfasst unter anderem die Methodik und die Detailschärfe der Prüfung.

Die Vorhabenträger stellen die Anträge auf Bundesfachplanung in mehreren Abschnitten. Nächster Abschnitt wird das Teilstück Osterath - Rommerskirchen (Abschnitt C) sein. Der Antrag auf Bundesfachplanung ist von Amprion angekündigt für das Frühjahr 2015.

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