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In seinem Urteil vom 25.11.2020 – 7 A 3893/19 – (Link zum Urteil) hat sich das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit der Zulässigkeit von Erweiterungsvorhaben innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands eines Störfallbetriebs befasst. Gegenstand der Entscheidung waren zudem die aus der Seveso-III-Richtlinie und der Bauordnung folgenden Vorgaben für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren.

Lesen Sie hierzu die Urteilsanmerkung von Dr. Gerrit Krupp in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ 2021, 1479).

 

Keine Obergrenze für zulässige Vorhaben im Sondergebiet

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Gerrit Krupp

Dr. Gerrit Krupp
Rechtsanwalt
Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: g.krupp[at]lenz-johlen.de

 

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