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Nach der städtebaulichen Entwicklung des so genannten Medienhafens beabsichtigt die Landeshauptstadt Düsseldorf, im Anschluss an den Medienhafen weitere, brachliegende Flächen des Hafens umzunutzen und den Bürostandort mit Wohnanteilen in Mischgebietsstrukturen zu ergänzen, um so ein lebendiges und urbanes Stadtviertel zu schaffen.

Als Teil eines Gesamtkonzeptes zur städtebaulichen Neuordnung des Düsseldorfer Hafens hat die Landeshauptstadt Düsseldorf hierzu einen Bebauungsplan aufgestellt, der das bisherige Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umändert. Besondere Bedeutung kommt hier bei der Frage zu, ob das Plangebiet auch für eine Nutzung mit Wohnanteilen aus immissionsschutzfachlicher Sicht geeignet ist. Die Nachbarschaft zum bestehenden Industrie- und Wirtschaftshafen sollte daher besondere Berücksichtigung finden und die Belange der maßgeblich betroffenen Betriebe im Hafen sollten durch die erhöhte Rücksichtnahmepflicht des geplanten Mischgebietes berücksichtigt werden.

Um zugleich Planungs- und Investitionssicherheit für die im Haupthafen ansässigen emittierenden Betriebe zu schaffen, haben die Landeshauptstadt Düsseldorf und die Hafenunternehmen eine Vereinbarung („Hafenvereinbarung“) geschlossen. Gegenstand dieser Vereinbarung sind u. a. die Formulierung von Planungszielen der Bauleitplanung, die Vereinbarung von Grundsätzen zur Bewertung von Lärmimmissionen als Beitrag zur Standortsicherung sowie die Einrichtung eines Gesprächskreises, um sich auch in Zukunft über hafenrelevante Themen gemeinsam auszutauschen.

Auf diesem Wege ist es gelungen, für alle Beteiligten Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen, die hierzu notwendigen baurechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Instrumentarien und Wege zu gestalten und schließlich auch Prozesse vor den Verwaltungsgerichten zu vermeiden.

Die Mitteilung des Pressedienstes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 26.08.2016 finden Sie hier.

Ansprechpartner: 

alexander beutling grDr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

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