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Vor dem Aufstellen automatisierter Verkaufsstellen sind der Standort und die technische Ausstattung zu prüfen. Beide Kriterien sind wesentlich für die Betriebszeiten.

Lesen Sie den Beitrag von Dr. Benedikt Plesker zum Beschluss des Hessischen VGH vom 22. Dezember 2023, Az. 8 B 77/22, in der Ausgabe vom 21.03.2024.

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Dr. Benedikt Plesker
Rechtsanwalt
Telefon: 0221-973002-55
E-Mail: b.plesker[at]lenz-johlen.de

 

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