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vhw-Seminar mit Dr. Alexander Beutling und Birgit Herkelmann-Mrowka in Köln

Denkmalbehörden sind gefordert, denkmalpflegerische Ziele durchzusetzen. Dazu steht ihnen ein vielfältiges Instrumentarium zur Verfügung - von der Baustellenstilllegung und Instandsetzungsverfügung über die Nutzungsuntersagung bis hin zu steuerlichen und strafrechtlichen Konsequenzen. Die Behörden haben oft keine ausreichenden Erfahrungen mit dem Ausnahmefall "Denkmal". Die Rechtslage ist anspruchsvoll und oft fehlt es an dem notwendigen politischen Rückhalt für die Anwendung der Rechtsinstrumente.

Das Seminar gibt hier praktische Handreichungen. Es stellt die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zum Einschreiten dar und erläutert anhand einer Vielzahl praktischer Fälle  die Anwendungsbereiche der einzelnen Sanktionen. Vorkenntnisse im Denkmalrecht werden vorausgesetzt.

Ihre Referenten sind:

Dr. Alexander Beutling, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

und

Birgit Herkelmann-Mrowka, seit 2011 Präsidentin des Verwaltungsgerichts Köln, zuvor Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht in Münster.

Ein ausührliches Seminarprogramm und ein Anmeldeformular finden Sie hier.

Ansprechpartner: 

Dr. Alexander BeutlingDr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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