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Bundesrat bestätigt Neuregelungen Nachdem das Umweltgesetzbuch Anfang des Jahres gescheitert ist, konnte auf politischer Ebene nun doch noch ein Kompromiss zur Neuregelung des Umweltrechtes gefunden werden. In seiner Sitzung vom 10.07.2009 hat der Bundesrat die Neuregelungen gebilligt. Im Naturschutz wird das Rahmenrecht durch ein neues bundeseinheitliches Naturschutzgesetz abgelöst. Gleiches gilt für das Wasserrecht. Das Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt hat Änderungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes zur Folge. So wird die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung für bestimmte wasserwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Vorhaben zum ersten Mal bundeseinheitlich bestimmt. Inhaltlich stimmen die nunmehr beschlossenen Gesetze weitgehend mit den jeweiligen Büchern des UGB-Entwurfes überein. Die integrierte Vorhabengenehmigung, das Kernstück des Umweltgesetzbuches, wird es allerdings nicht geben.


Dr. Inga Schwertner
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

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