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Der Planfeststellungsbeschluss ist neben der Baugenehmigung und der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eine besonders wichtige Form der Vorhabenzulassung. Von den beiden vorgenannten Genehmigungen unterscheidet er sich insbesondere durch die nahezu vollkommene Form der Verfahrenskonzentration, den Ausschluss privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Abwehransprüche und die planerische Komponente der Entscheidung. So ist der Planfeststellungsbeschluss anders als die Baugenehmigung und die immissionsschutzrechtliche Genehmigung keine Kontrollerlaubnis, sondern eine planerische Ermessensentscheidung. Entsprechendes gilt für die Plangenehmigung.

Mit Planfeststellungsbeschlüssen und Plangenehmigungen befassen sich die Gerichte ganz überwiegend aus Anlass von Klagen Drittbetroffener. Vor allem technische Großvorhaben werden fast ausnahmslos gerichtlich angefochten.

Das neu überabeitete Kapitel zum Planfeststellungsrecht von Prof. Dr. Heribert Johlen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, im Ende 2015 neu aufgelegten "Handbuch des öffentlichen Baurechts" von Hoppenberg/de Witt, Verlag C.H. Beck, stellt das Planfeststellungsrecht umfassend dar und berücksicht die aktuelle Rechtssprechung. 

Handbuch des öffentlichen Baurechts | Hoppenberg / de Witt (Cover)

 

Ansprechpartner: 

heribert johlen kl

Prof. Dr. Heribert Johlen
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-13
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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