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Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Verkehr und Infrastruktur
  • Staatshaftung
  • Bau und Immobilien
  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Gesundheit und Pflege
  • Klima und Energie
  • Einzelhandel
  • Staat und Verwaltung

Die Bundesregierung will das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ändern und damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 07.11.2013 ("Altrip-Urteil") umsetzen. Laut ihrem Gesetzentwurf (BT-Drs.:18/5927) sollen Städte und Gemeinden, die von den Ergebnissen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) betroffen sind, künftig unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsbehelf einlegen können.

Das Urteil geht auf eine Klage der Gemeinde Altrip und weiterer Einzelpersonen aus dem Jahr 2005 zurück. Diese hatten wegen der geplanten Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens gegen das Land Rheinland-Pfalz geklagt und beanstandet, dass die vor dem Beschluss zur Errichtung des Wasserrückhaltebeckens vorausgegangene Umweltverträglichkeitsprüfung mangelhaft gewesen sei. Der Europäische Gerichtshof kam daraufhin zu dem Schluss, dass betroffene Städte und Gemeinden, die Möglichkeit haben müssen, sowohl gegen eine nicht durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung klagen zu können als auch gegen eine fehlerhaft durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die vorgesehenen Anpassungen des UmwRG sollen im Wege einer 1:1-Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben erfolgen. Die Änderungen sollen zügig realisiert werden, um eine Zwangsgeldfolge wegen Nichtumsetzung des „Altrip-Urteils“ zu vermeiden.

Aus kommunaler Sicht ist die Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zu begrüßen. So erhalten betroffene Kommunen die Möglichkeit, nicht nur im Falle einer nicht erfolgten Umweltverträglichkeitsprüfung, sondern auch, wenn diese fehlerhaft durchgeführt worden ist, einen Rechtsbehelf einzulegen.

 Den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 7.9.2015 finden Sie hier.

Ansprechpartnerin: 

inga-schwertner klDr. Inga Schwertner
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-18
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Unsere Standorte

 
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