• Berlin, Berlin ...

    Neuer Standort in Berlin

  • Die Kanzlei

    Die Kanzlei

    Beratung, Prozessvertretung und Mediation.

  • Stadtentwicklung von morgen

    Stadtentwicklung von morgen.

  • Klima und Energie

    Klima und Energie

  • Morgenlage
  • Prof. Dr. Heribert Johlen

Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Einzelhandel
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Gesundheit und Pflege
  • Bau und Immobilien
  • Umwelt und Wirtschaft
  • Staatshaftung
  • Staat und Verwaltung

Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) haben im Land Berlin kein Monopol auf die gewerbliche Sammlung von Sperrmüll. Dies hat die 10. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts in mehreren Klageverfahren mit Urteilen vom 20. November 2015 entschieden (VG 10 K 435.14, VG 10 K 436.14, VG 10 K 507.14, VG 10 K 98.15, VG 10 K 199.15, VG 10 K 202.15).

Die Kläger sind sechs Unternehmen unterschiedlicher Größe, die in Berlin – teilweise seit den 90er Jahren – gewerblich Sperrmüll sammeln. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt untersagte den Klägern in den Jahren 2014 und 2015 jeweils die weitere Durchführung derartiger Sammlungen mit der Begründung, Sperrmüll dürfe als gemischter Abfall aus privaten Haushaltungen nicht gewerblich gesammelt werden. Den privaten gewerblichen Sammlungen stünden überwiegende öffentliche Interessen entgegen, da diese die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers BSR gefährdeten.

Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat die Untersagungsverfügungen aufgehoben. Zwar müsse nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gemischter Abfall aus privaten Haushalten zwingend dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden; dazu zähle Sperrmüll aber entgegen der Auffassung der Behörde nicht. Selbst wenn dem gesammelten Sperrmüll bisweilen Abfälle anderer Art beigefügt würden, ändere dies nichts an der rechtlichen Qualität des Sperrmülls. Auch die Funktionsfähigkeit der BSR sei durch gewerbliche Sperrmüllsammler nicht gefährdet. Denn hierdurch werde der BSR bei einem jährlichen Volumen von etwa 52.800 t Sperrmüll in Berlin insgesamt lediglich etwa 8 % der Abfallmenge entzogen.
Gegen die Urteile ist jeweils der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Quelle: Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 3/2016 vom 12.01.2016

Ansprechpartnerin:

Kristina DörnenburgKristina Knauber
Rechtsanwältin

Telefon: 0221-973002-31
E-Mail: k.knauber[at]lenz-johlen.de

 

 

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
Postfach 510940 | 50945 Köln
Telefon: +49 221 97 30 02-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Berlin
Uhlandstraße 85 | 10717 Berlin
Telefon: +49 30 7543 758-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Anfahrt und Wegbeschreibung zum Kölner Standort

Für die Wegbeschreibung klicken Sie bitte hier.

Besucherparkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

Back to top

Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.