• Berlin, Berlin ...

    Neuer Standort in Berlin

  • Die Kanzlei

    Die Kanzlei

    Beratung, Prozessvertretung und Mediation.

  • Stadtentwicklung von morgen

    Stadtentwicklung von morgen.

  • Klima und Energie

    Klima und Energie

  • Morgenlage
  • Prof. Dr. Heribert Johlen

Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Gesundheit und Pflege
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Staat und Verwaltung
  • Staatshaftung
  • Klima und Energie
  • Einzelhandel
  • Bau und Immobilien
  • Vergabe öffentlicher Aufträge

vhw-Seminar mit Dr. Thomas Lüttgau und Dr. Christian Giesecke am 11.04.2019 in Bergisch Gladbach (Bensberg)

Das planungsrechtliche Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 7 BauGB ist das Kernelement der Ausübung planerischer Gestaltungsfreiheit. Obwohl es zum Alltag des Planers gehört, bereitet seine Anwendung in der Praxis immer wieder Probleme. Die richtige Behandlung des Abwägungsgebots ist der wohl häufigste Streitpunkt schon im Planungsverfahren und auch bei nachfolgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen. Zudem scheitern auch in der jüngsten Zeit noch Bebauungspläne an – zumeist vermeidbaren – Mängeln einer sachgerechten Umsetzung der Anforderungen des Abwägungsgebots.

Das Seminar soll die durch den Gesetzgeber präzisierten Strukturen des Abwägungsgebots und deren konkrete Umsetzung in der Planungspraxis anhand aktueller Beispielsfälle verdeutlichen. Besonderes Gewicht wird dabei auf die sachgerechte Aufbereitung hinsichtlich der privaten Eigentumsbelange sowie der umweltrelevanten Belange einschließlich des Immissions- und des Naturschutzes gelegt. Dabei kommt auch zur Sprache, wann und in welchem Umfang fachliche Begutachtungen geboten und wie sie im Planungsprozess zu behandeln sind. Für die Bestandssicherheit von Plänen bedeutsam ist ferner, wie die planerischen Abwägungen zu verlautbaren und zu dokumentieren sind. Wichtig sind schließlich auch die Anforderungen der neueren Rechtsprechung an die gemeindeinterne Zuständigkeit für die abwägende Berücksichtigung der betroffenen Belange sowie die Neuregelungen und die jüngste Rechtsprechung zur Beachtlichkeit von Abwägungsmängeln.

Ihre Referenten:

Dr. Thomas Lüttgau

Dr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: t.luettgau[at]lenz-johlen.de

nick-kocklerDr. Christian Giesecke, LL.M. (McGill)
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-17
E-Mail:  c.giesecke[at]lenz-johlen.de

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
Postfach 510940 | 50945 Köln
Telefon: +49 221 97 30 02-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Berlin
Uhlandstraße 85 | 10717 Berlin
Telefon: +49 30 7543 758-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Anfahrt und Wegbeschreibung zum Kölner Standort

Für die Wegbeschreibung klicken Sie bitte hier.

Besucherparkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

Back to top

Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.