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Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Umwelt und Wirtschaft
  • Bau und Immobilien
  • Staat und Verwaltung
  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Klima und Energie
  • Staatshaftung
  • Einzelhandel
  • Verkehr und Infrastruktur

Online - Seminar mit Dr. Thomas Lüttgau und Marc Föhrer am 28.01.2021, 9.00 bis 9.45 Uhr

Mit dem Urteil vom 26.02.2020 (Az. 7 D 49/16.NE) hat das OVG NRW eine Auslegung der sogenannten Ausnahmeregelung für Nahversorgungsvorhaben des Ziel 6.5-2 des LEP NRW vorgenommen. Das OVG hat anhand einer Ansiedlungsfragestellung in Dortmund deutlich gemacht, dass beide der in Ziel 6-5-2 benannten Ausnahmekriterien erfüllt sein müssen. Ein ausschließlicher Bezug auf die Nahversorgungsfunktion eines Vorhabens sei nicht hinreichend. Es sei zwingend darzulegen, dass eine Lage in dem nächstgelegenen zentralen Versorgungsbereich aus städtebaulichen oder siedlungsstrukturellen Gründen nicht möglich sei.

Die sehr konsequente rechtliche Interpretation des Ziel 6.5-2 hat Kommunen, Betreiber, Entwickler und auch Juristen gleichermaßen überrascht. Denn das Urteil wirft die Frage auf, wie und ob die fußläufige Nahversorgung künftig landesplanerisch konform realisiert werden kann.

Sehr gerne möchten wir Sie zu unserer „Frühschicht kompakt“ zu dem Urteil informieren und erste Lösungsansätze aufzeigen. Wie sind städtebauliche und siedlungsstrukturelle Gründe darzulegen? Spielt die Entfernung zu einem zentralen Versorgungsbereiche eine Rolle? Ist die Standortstruktur einer Kommune von Bedeutung? Welche Rolle spielt die Siedlungsdichte? Erleben Nahversorgungszentren eine Renaissance? Inwiefern kann ein Zentren- und Nahversorgungskonzept helfen? Was ist letztlich bei der Ausweisung von Sondergebieten für Lebensmittelmärkte außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen zu beachten?

Starten Sie den Tag mit informativen und vor allem gemütlichen 45 Minuten mit uns!

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Thomas Lüttgau

Dr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: t.luettgau[at]lenz-johlen.de

 

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
Postfach 510940 | 50945 Köln
Telefon: +49 221 97 30 02-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

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Telefon: +49 30 7543 758-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Anfahrt und Wegbeschreibung zum Kölner Standort

Für die Wegbeschreibung klicken Sie bitte hier.

Besucherparkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

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