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Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Einzelhandel
  • Gesundheit und Pflege
  • Klima und Energie
  • Staatshaftung
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Bau und Immobilien
  • Staat und Verwaltung

vhw-Webinar mit Dr. Thomas Lüttgau und Dr. Christian Giesecke am 31.08.2021

Das Baulandmobilisierungsgesetz wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 33, 22.06.2021) verkündet und ist am 23. Juni 2021 in Kraft getreten. Hintergrund des Gesetzes sind die stetig steigenden Preise für Wohnbauland in Ballungsgebieten und die damit einhergehende Wohnungsknappheit für weite Teile der Bevölkerung. Die Novellierung umfasst eine Reihe neuer Handlungsmöglichkeiten für Gemeinden, um die adressierten Probleme anzugehen. Geändert wurde in erster Linie das BauGB.

Hervorzuheben sind insbesondere die Einführung eines neuen sektoralen Bebauungsplantyps für den Wohnungsbau, die Erweiterung der Befreiungsmög-
lichkeiten und weitere Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich, die Erweiterung des Anwendungsbereichs der gemeindlichen Vorkaufsrechte für die leichtere Mobilisierung von Flächen für den Wohnungsbau, die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Baugebots für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten und die Schaffung einer Grundlage für städtebauliche Konzepte der Innenentwicklung. Andauernd starkes mediales Echo ruft schließlich das sogenannte Umwandlungsverbot hervor.
Darüber hinaus wurde die neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ in die BauNVO eingeführt. Ebenfalls sind die Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung von nun an als Orientierungswerte ausgestaltet, sodass Behörden größere Flexibilität bei der Ausweisung von Baugebieten erlangen.
Das Webinar verschafft Ihnen einen Überblick über die Änderungen, um darauf aufbauend ein tieferes Verständnis zu ermöglichen. Zu diesem Zweck werden die Dozenten die anstehenden Änderungen und ihre Zusammenhänge analysieren und etwaige Auswirkungen auf die Praxis prognostizieren.

Ihre Ansprechpartner:

Dr. Thomas Lüttgau

Dr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: t.luettgau[at]lenz-johlen.de

 

Dr. Christian Giesecke, LL.M.

Dr. Christian Giesecke, LL.M. (McGill)
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-17
E-Mail: c.giesecke[at]lenz-johlen.de

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
Postfach 510940 | 50945 Köln
Telefon: +49 221 97 30 02-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Berlin
Uhlandstraße 85 | 10717 Berlin
Telefon: +49 30 7543 758-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Anfahrt und Wegbeschreibung zum Kölner Standort

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Besucherparkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

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