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Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Einzelhandel
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Klima und Energie
  • Bau und Immobilien
  • Staat und Verwaltung
  • Gesundheit und Pflege
  • Staatshaftung
  • Umwelt und Wirtschaft

vhw-Webinar mit Thomas Elsner am 02.03.2022

 Das Architekten- und Ingenieurvertragsrecht kommt nicht zur Ruhe. Nach der
erstmaligen gesetzlichen Regelung in den §§ 650p ff. BGB, die zum 01.01.2018
in Kraft getreten ist, wurden durch die Entscheidung des EuGH vom 04.07.2019
schwierige neue Fragen zur Honorierung der Architekten und Ingenieure auf-
geworfen, die bis heute kontrovers diskutiert werden. Verschieden obergericht-
liche Urteile und die Entscheidung des BGH vom 14.05.2020 konnten bisher
keine Klärung herbeiführen. Seit dem 01.01.2021 gilt eine neue HOAI, die hono-
rarrechtliche Themen für die Zukunft im Sinne der EuGH-Rechtsprechung re-
gelt, aber zuvor schon geschlossene Verträge unberührt lässt. So stellen sich
vielfältige Fragen:
Wie ist mit der bisherigen HOAI 2013 umzugehen?
- Was ergibt sich aus der neuen HOAI 2021?
- Was ändert sich?
- Was ist beim Neuabschluss von Architektenverträgen zu beachten?
- Wie gehe ich mit Vergütungsregelungen in vor dem 01.01.2021 ge-
schlossenen Verträgen um?
 

Mit dem Fokus auf die vielschichtige Rechtssituation beleuchtet der Referent die
aktuelle Rechtslage rund um das Architekten- und Ingenieurvertragsrecht eben-
so, wie den Umgang mit Altverträgen. Die gesetzlichen Neuerungen im BGB und
der HOAI werden vorgestellt und mit wertvollen Hinweisen zur rechtssicheren
Gestaltung und Abwicklung von Architektenverträgen verbunden. Angesprochen
werden insbesondere auch Haftungsfragen und Fragen der Gewährleistung,
Formen der Beauftragung und urheberrechtlichen Themen, insbesondere im
Umgang mit der Revitalisierung von Bestandsgebäuden. Sie haben auch Gele-
genheit eigene Schwerpunkte zu setzen. Bitte senden Sie Ihre Fragen bis zwei
Wochen vor der Veranstaltung per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ihr Ansprechpartner:

Thomas Elsner

Thomas Elsner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Telefon: 0221-973002-65
E-Mail: t.elsner[at]lenz-johlen.de

 

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
Postfach 510940 | 50945 Köln
Telefon: +49 221 97 30 02-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

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Anfahrt und Wegbeschreibung zum Kölner Standort

Für die Wegbeschreibung klicken Sie bitte hier.

Besucherparkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

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