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Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Klima und Energie
  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Bau und Immobilien
  • Umwelt und Wirtschaft
  • Staatshaftung
  • Staat und Verwaltung
  • Einzelhandel
  • Verkehr und Infrastruktur

vhw-Webinar mit Dr. Alexander Beutling am 16.03 und 17.03.2023

 Das Seminar richtet sich an (Neu-)Einsteiger, Quereinsteiger und andere, die bisher nur wenig mit denkmalrechtlichen Fragen befasst waren. Es gibt Ihnen einen Überblick über die Systematik und die inneren Zusammenhänge des Denkmalschutzrechts in Nordrhein-Westfalen, erläutert die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe und Grundbegriffe des Gesetzes anhand von Beispielen und der maßgeblichen Rechtsprechung des OVG NRW, erörtert ausführlich die problematischen Fälle, insbesondere bei Erhaltungsmaßnahmen und Erlaubnisverfahren.

Das Seminar vermittelt hierbei auch die Neuerungen, die sich durch die Novellierung des Gesetzes im Jahre 2022 ergeben haben. Die Denkmalschutzgesetze der anderen 15 Bundesländer sind nicht Gegenstand des Seminars; allerdings sind diese in ihren Inhalten und in ihrer Struktur teilweise vergleichbar aufgebaut. Bei der Interessenabwägung im Erlaubnisverfahren gibt es zudem einen einheitlichen bundes- und verfassungsrechtlichen Maßstab, nämlich das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG, den das BVerfG und BVerwG in ihren Entscheidungen näher konkretisiert haben und der in allen Bundesländern bei denkmalrechtlichen Entscheidungen zu beachten ist.

Gerne können Sie Fragestellungen zur Erörterung im Seminar einreichen (bitte bis zum 01.03.2023 an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Ihr Ansprechpartner:

alexander beutling gr

Dr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
Postfach 510940 | 50945 Köln
Telefon: +49 221 97 30 02-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Berlin
Uhlandstraße 85 | 10717 Berlin
Telefon: +49 30 7543 758-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Anfahrt und Wegbeschreibung zum Kölner Standort

Für die Wegbeschreibung klicken Sie bitte hier.

Besucherparkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

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