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Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Bau und Immobilien
  • Einzelhandel
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Staat und Verwaltung
  • Gesundheit und Pflege
  • Klima und Energie
  • Staatshaftung

vhw-Seminar mit Dr. Christian Giesecke und Nick Kockler am 25.04.2017 in Köln

Am 16.12.2016 hat der nordrhein-westfälische Landtag den bereits seit längerer Zeit diskutierten Entwurf der Landesregierung zur Neufassung der Landesbauordnung beschlossen. Mit der Novellierung treten umfassendes Änderungen in Kraft. Erklärte Ziele der Neufassung sind u.a. die Verbesserung der Barrierefreiheit, die Anpassung der brandrechtlichen Vorschriften an das System der Musterbauordnung und damit einhergehend die Einführung von Gebäudeklassen sowie die Erweiterung des Katalogs abstandflächenrechtlich privilegierter Bau- und Gebäudeteile. Mit der Neuregelung des § 51 BauO NRW wird den Gemeinden die Befugnis eingeräumt, Zahl und Ausstattung von Kfz-Stellplätzen sowie Fahrradabstellplätzen bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung baulicher Anlagen selbst zu regeln.

Weiterer Seminar-Termin: Mittwoch, 03.05.2017 in Dortmund.

Ansprechpartner:

nick-kocklerDr. Christian Giesecke
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-17
E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

nick-kocklerNick Kockler
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-81
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
Postfach 510940 | 50945 Köln
Telefon: +49 221 97 30 02-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Berlin
Uhlandstraße 85 | 10717 Berlin
Telefon: +49 30 7543 758-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Anfahrt und Wegbeschreibung zum Kölner Standort

Für die Wegbeschreibung klicken Sie bitte hier.

Besucherparkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

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