vhw-Seminar mit Dr. Thomas Lüttgau und Dr. Christian Giesecke am 30.11.2017 in Bochum
Die Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) setzen die EU-Richtlinie 214/52/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt um. Das Seminar erläutert Ihnen die Änderungen und deren Auswirkung auf die Praxis:
• Gem. § 13 b BauGB (neu) kann für Außenbereichsflächen bis zu 10.000 m² in bestimmten Fällen das beschleunigte Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen durchgeführt werden.
• Störfallbetriebe mit ihren Abständen von Betriebsbereichen zu schutzwürdigen Nutzungen müssen in der Bauleitplanung berücksichtigt werden.
• Mit dem „Urbanen Gebiet“ gemäß § 6 a BauNVO(MU) wird die Möglichkeit geschaffen, Wohnnutzungen in gewerblich nutzungsgemischten lärmvorbelasteten Gebieten zu planen. Entscheidend wird sein, dass die TA Lärm für diese Gebiete um 3 dB(A) höhere Immissi onsrichtwerte vorgeben wird als für Mischgebiete, die Wohnnutzung im „Urbanen Gebiet“ also erheblich stärkeren Lärmimmissionsbelastungen ausgesetzt sein kann.
• Schließlich gibt es Regelungen zu Fremdenverkehrsgebieten (§ 22 BauGB) und zur Rechtsqualität von Ferienwohnungen (§ 13 a BauNVO)
Ansprechpartner:
Dr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-25
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Dr. Christian Giesecke
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-17
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