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Kompetenz durch Spezialisierung

Die Kanzlei Lenz und Johlen steht seit mehr als 65 Jahren für höchste Fachkompetenz auf dem gesamten Gebiet des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts rund um die Immobilie. Mit unserem Team hoch spezialisierter und erfahrener Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht und Vergaberecht gehören wir heute zu den größten Kanzleien in Deutschland auf diesen Gebieten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit und umfassend in allen Bereichen des öffentlichen Rechts sowie des immobilienbezogenen Zivilrechts. Unsere juristischen Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Bau und Immobilien, Einzelhandel, Klima und Energie, Staat und Verwaltung, Umwelt und Wirtschaft, Infrastruktur und Logistik sowie Vergabe öffentlicher Aufträge.

Auszeichnung Rainer Voß Town planning LawyerHB Anwalt des Jahres2022 Dr Michael Oerderde leading firm 2024 1award WiWo 2022 FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Baurecht FCS Siegel TOP Wirtschaftskanzlei 2022 Umweltrecht award juv2019 umweltrecht zia logo rgb 72dpi 

Kompetenzfelder

  • Gesundheit und Pflege
  • Umwelt und Wirtschaft
  • Staatshaftung
  • Bau und Immobilien
  • Einzelhandel
  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Staat und Verwaltung

Seminar der Verwaltungs und Wirtschafts-Akademie (VWA) in Leipzig mit Béla Gehrken am 02.10.2018

Die Regelung des § 34 BauGB ist eine zentrale Norm des Bauplanungsrechtes. In vielen gewachsenen Gemengelagen ist es für die plangebenden Gemeinden kompliziert, die Flächen fehlerfrei zu überplanen. Sieht die Gemeinde von der Aufstellung eines Bebauungsplans ab oder ist ein Bebauungsplan unwirksam, greifen die Regeln für den unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB.

Die Anwendung des § 34 BauGB ist in der Praxis allerdings oftmals mit Schwierigkeiten verbunden. Auch die Rechtsprechung ist einzelfallbezogen, so dass sie oftmals keinen klaren Handlungsfaden vorgibt. Schwierigkeiten bereiten für den Rechtsanwender regelmäßig die Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich sowie die Reichweite der „näheren Umgebung“ nach § 34 BauGB.

Das Seminar soll anhand von Fallbeispielen aus der Praxis und der Rechtsprechung dem Rechtsanwender helfen, eine rechtssichere Beurteilung vornehmen zu können, ob ein geplantes Vorhaben nach den Regeln für den unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zuzulassen ist. Zudem sollen die Möglichkeiten von Nachbarklagen auf Grundlage von § 34 BauGB näher beleuchtet werden.

Ansprechpartner:

Bela GehrkenBéla Gehrken
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-13
E-Mail: b.gehrken[at]lenz-johlen.de

 

Unsere Standorte

 
Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88 | 50968 Köln
Postfach 510940 | 50945 Köln
Telefon: +49 221 97 30 02-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Berlin
Uhlandstraße 85 | 10717 Berlin
Telefon: +49 30 7543 758-0 | Telefax: +49 221 97 30 02-22

Anfahrt und Wegbeschreibung zum Kölner Standort

Für die Wegbeschreibung klicken Sie bitte hier.

Besucherparkplätze in der hauseigenen Tiefgarage.

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