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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 13.01.2015 (verb. Rs. C 404/12 P und C 405/12 P) in einem Rechtsmittelverfahren sein Urteil vom 14.06.2012 aufgehoben und damit die Klagerechte von Umweltverbänden im Rahmen des Übereinkommens von Aarhus eingeschränkt.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat sich in einem Beschluss vom 06.11.2014, Az.: 8 B 1101/14, mit der Veröffentlichung von Umweltinspektionsberichten im Internet befasst.

Das Bundesumweltministerium (BMUB) und das Umweltbundesamt (UBA) ziehen nach acht Jahren REACH eine positive Bilanz: "Die EU-Chemikalienverordnung REACH ist ein wichtiger Fortschritt hin zu einem besseren und nachhaltigen Umgang mit Chemikalien – in Europa und global. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass die Verordnung alle Akteure täglich aufs Neue fordert“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger anlässlich der Eröffnung des deutschen REACH-Kongresses in Dessau-Roßlau mit 200 Fachleuten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im vergangenen Jahr in einem Verfahren, das den Ausbau der Weser betrifft, mehrere Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof gestellt. Der Rechtsstreit vor dem BVerwG besteht zwischen dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und der Bundesrepublik Deutschland in ihrer Eigenschaft als Trägerin des Vorhabens der Vertiefung der Weser, um die Durchfahrt größerer Containerschiffe zu den Häfen Bremerhaven, Brake und Bremen zu ermöglichen. Im Rahmen dieses Rechtsstreits wurden die Frage der wesentlichen physikalischen Änderungen und der durch dieses Vorhaben verursachten schädlichen hydrologischen und morphologischen Folgen für das Ökosystem der Weser aufgeworfen.

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