header veranstaltungen 1170x160

vhw-Webinar mit Dr. Alexander Beutling am 29. und 30.03.2022

Das Seminar richtet sich (Neu-)Einsteiger, Quereinsteiger und andere, die bisher nur
wenig mit denkmalrechtlichen Fragen befasst waren. Es gibt Ihnen einen Überblick
über die Systematik und die inneren Zusammenhänge des Denkmalschutzrechts in
Nordrhein-Westfalen, erläutert die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe und
Grundbegriffe des Gesetzes anhand von Beispielen und der maßgeblichen Rechtspre-
chung des OVG NRW, erörtert ausführlich die problematischen Fälle, insbesondere bei
Erhaltungsmaßnahmen und Erlaubnisverfahren.
Die Denkmalschutzgesetze der anderen 15 Bundesländer sind nicht Gegenstand des
Seminars; allerdings sind diese in ihren Inhalten und in ihrer Struktur teilweise ver-
gleichbar aufgebaut. Bei der Interessenabwägung im Erlaubnisverfahren gibt es zudem
einen einheitlichen bundes- und verfassungsrechtlichen Maßstab, nämlich das Eigen-
tumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG, den das BVerfG und BVerwG in ihren Entschei-
dungen näher konkretisiert haben und der in allen Bundesländern bei denkmalrechtli-
chen Entscheidungen zu beachten ist.
Gerne können Sie Fragestellungen zur Erörterung im Seminar einreichen (bitte bis zum
15.03.2022 an GST-Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Ihr Ansprechpartner:

alexander beutling gr

Dr. Alexander Beutling
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-74
E-Mail: a.beutling[at]lenz-johlen.de

 

Back to top

Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.