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FOCUS-SPEZIAL präsentiert  auch in diesem Jahr wieder Deutschlands führende Wirtschaftskanzleien - und Lenz und Johlen ist wieder als Top-Wirtschaftskanzlei im Baurecht und im Umweltrecht ausgezeichnet.

Tempo der Wärmewende wird künftig auch durch kommunale Planung bestimmt

Der Deutsche Bundestag hat heute (08.09.2023) die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Damit wird eine Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei möglichst jedem Einbau einer neuen Heizung in neuen oder in bestehenden Gebäuden eingeführt.

Laut aktuellem Ranking der WirtschaftsWoche ist Lenz und Johlen auch in diesem Jahr wieder eine der 20 TOP- Kanzleien im Umwelt- und Bauplanungsrecht in Deutschland. Zudem wurden gleich zwei Partner - Dr. Michael Oerder und Dr. Thomas Lüttgau - wie in den letzten Jahren als Top-Anwalt im Umwelt- und Bauplanungsrecht ausgezeichnet.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 25.08.2023 beschlossen, den 1.000-Meter-Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen aufzuheben. Der Abstand war in § 2 BauGB-AG NRW geregelt. Die Aufhebung muss noch im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet werden.

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