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Die EU-Kommission plant zum neuen Jahr die Schwellenwerte leicht anzuheben. Dienst- und Lieferleistungen müssten dann von Januar 2014 an erst ab einem Nettowert in Höhe von 207.000,00 Euro (bislang 200.000,00 Euro) europaweit ausgeschrieben werden. Bei Bauleistungen wäre eine europaweite Ausschreibung erst ab einer Nettobausumme in Höhe von 5.186.000,00 Euro (bisher 5.000.000,00 Euro) notwendig. Die Anhebung ist noch nicht beschlossen, gilt aber als sicher.

Da die lange in der Warteschleife befindliche Änderung zur Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) wohl nun doch als "Abschiedsgeschenk" von Bundeswirtschaftsminister Rösler in diesem Monat in Kraft treten kann, entfalten die neuen Schwellenwerte dank der dynamischen Verweisung im geänderten § 2 VgV ggf. sofortige Wirkung. Wir werden dann wieder berichten.

 

Martin HahnMartin Hahn
Rechtsanwalt

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Das VG Düsseldorf hatte kürzlich über einen immer häufiger auftretenden Streit zwischen Fördermittelempfänger und Fördermittelgeber zu entscheiden: Sind gewährte Projektfördermittel wegen (schwerer) Verstöße gegen Vergaberecht zurückzugewähren? Die Rechtsprechung ist hier tendenziell eher strikt und gibt dem rückfordernden Fördermittelgeber meist recht. Das VG Düsseldorf bricht nun mit seinem Urteil vom 05.06.2013 (6 K 2273/12) eine Lanze für den Fördermittelempfänger und entscheidet, dass nicht jeder – vermeintliche – Verstoß gegen das Vergaberecht die Rückforderung von Fördermitteln rechtfertigt.

Beitrag von Rechtsanwalt Martin Hahn in der Immobilienzeitung vom 20.06.2013

Urteilsbesprechung von Rechtsanwalt Martin Hahn im Vergabeblog (OLG Schleswig, Beschluss v. 15.03.2013 - 1 Verg 4/12)

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