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Vergabekammer Baden-Württemberg ordnet kommunale Grundstückskaufverträge ohne Bauverpflichtung nicht als Baukonzession ein.

Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 13.06.2007 Durchführungsverträge nach § 12 BauGB und Grundstückskaufverträge, die mit einem Durchführungsvertrag in engem zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang stehen, als vergaberechtlich relevant qualifiziert.

Für die anwaltliche Tätigkeit im öffentlichen Baurecht haben sich im Jahre 2007 gleich mehrere praxisrelevante Gesetzesänderungen ergeben. Mit dem Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte ist das BauGB durch die Einführung eines beschleunigten Verfahrens für so genannte Bebauungspläne der Innenentwicklung ergänzt worden.
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Nach der Ahlhorn-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf müssen Grundstückskaufverträge und städtebauliche Verträge, in denen ein Investor gegenüber einer Gemeinde Pflichten betreffend die Verwirklichung seines Bauvorhabens übernehmen soll, als vergabepflichtige Baukonzession nach den §§ 97 ff. GWB europaweit ausgeschrieben werden.

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