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Am 31.12.2015 ist das geänderte Bundesbedarfsplangesetz in Kraft getreten, womit auch die Liste der Leitungsvorhaben aktualisiert worden ist. Im Hochspannungsbereich (220 und 380 Kilovolt) sind aktuell 43 Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz sowie 22 aus dem Energieleitungsausbaugesetz vorgesehen. Von bundesweit 43 Vorhaben sind 17 als länderübergreifend oder grenzüberschreitend gekennzeichnet und bei 16 dieser Vorhaben führt die Bundesnetzagentur die Bundesfachplanung und im Anschluss die Planfeststellungsverfahren durch. Ferner sind 8 der 43 Vorhaben als Pilotprojekte für verlustarme Übertragung über große Entfernungen sowie fünf HGÜ-Vorhaben und fünf HDÜ-Vorhaben für die Umsetzung mit Erdkabeln gekennzeichnet. Ein Vorhaben ist als Pilotprojekt für Hochtemperaturleiterseile vorgesehen.

Anwohner können im Einzelfall die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auch auf Hauptverkehrsstraßen verlangen, wenn ein Luftreinhalteplan dies vorsieht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 04.01.2016 ( 11 K 132.15) entschieden.

Der Streit um die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage zwischen Soest und Bad Sassendorf endete mit dem Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs. Die Beteiligten haben sich in der mündlichen Verhandlung vor dem 8. Senat des OVG auf einen Katalog von Maßnahmen zur Minimierung des Vogelschlagrisikos verständigt; damit können die bestehenden naturschutzrechtlichen Bedenken ausgeräumt werden.

Die Festsetzung von Gewerbe- oder Industriegebieten ist aus Gründen der Geruchsbelästigung regelmäßig abwägungsfehlerhaft, wenn auf den Flächen ein Geruchsimmisssionswert von 0,20 im Sinne der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) überschritten wird.

Lesen Sie hier den Beitrag von Rechtsanwalt Béla Gehrken in der Immobilien Zeitung Nr. 47/2015, Seite 12, vom 26.11.2015 zum Urteil des OVG Münster vom 5. Mai 2015, Az. 10 D 44712.NE.

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