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Das Bundeskabinatt hat am 29.09.2015 als Teil des Gesetzentwurfs zur Asylverfahrensbeschleunigung auch Änderungen im Bauplanungsrecht beschlossen. Damit wird die Unterbringung von Flüchtlingen in winterfesten Quartieren beschleunigt. Mit dem Gesetzespaket erhalten die Länder und Kommunen sehr weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, um unverzüglich Umnutzungs- und Neubaumaßnahmen zu planen, zu genehmigen und durchzuführen.

Die Bundesregierung will das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ändern und damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 07.11.2013 ("Altrip-Urteil") umsetzen. Laut ihrem Gesetzentwurf (BT-Drs.:18/5927) sollen Städte und Gemeinden, die von den Ergebnissen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) betroffen sind, künftig unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsbehelf einlegen können.

In der obergerichtlichen Rechtsprechung werden unterschiedliche Auffassungen zu der Frage vertreten, ob der einzelne Sondereigentümer oder nur die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft eine Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebietserhaltungsanspruchs geltend machen kann. Dies führt in der Praxis zu Unsicherheiten.

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