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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 09.04.2015 - 1 C 26/14 - entschieden, dass sich weder der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Sachsen, als anerkannter Umweltverband noch der Eigentümer eines Grundstück im Plangebiet mit einem Normenkontrollantrag gegen den Braunkohlenplan Tagebau Nochten wenden können. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ist die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen worden.

"Häufig finden Sie eine Situation vor, die formell illegal ist"

Im aktuellen Markreport Einzelhandel Fokus Fachmarktzentren von Redos Real Estate sowie der BBE Handelsberatung und IPH Handelsimmobilien erhalten Sie einen Überblick über das Einzelhandelssegment "Fachmarktzentren". Wie man als Investor die bau-und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen mit dem Ziel einer erfolgreichen Revitalisierung beeinflussen kann, lesen Sie im dem Interview mit Dr. Rainer Voß, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, AnwaltMediator (DAA/FU Hagen), Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. 

Lesen Sie hier den Marktreport und das Interview:

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Ansprechpartner:

Dr. Rainer VoßDr. Rainer Voß
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-80
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die EU wirft Deutschland Versäumnisse bei der Ausweisung von Schutzgebieten vor

Die EU-Kommission wirft Deutschland Versäumnisse bei der Ausweisung und dem Erhalt von Naturschutzgebieten vor. Sie hat daher ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat in seinem Urteil vom 11.03.2015 – 4 A 654/13 – entschieden, dass die Errichtung eines Gartencenters in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Störfallbetrieb nicht zulässig ist. Mit der Angelegenheit waren zuvor bereits das Bundesverwaltungsgericht und der Europäische Gerichtshof befasst.

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