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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 19.02.2015 (7 C 10.12) die Planfeststellung für den Ausbau des Hafens Köln-Godorf aufgehoben und damit die vorinstanzlichen Urteile des VG Köln vom 11.08.2009 (14 K 4720/06) und des OVG Münster vom 15.03.2011 (20 A 2147/09) bestätigt. Die Klage der in allen drei Instanzen von Lenz und Johlen vertretenen Anwohner war damit erfolgreich.

Der für das Immissionsschutzrecht zuständige 8. Senat des OVG Münster hat in einer Entscheidung vom 18.12.2014 (8 B 646/14) grundlegende Anforderungen an das für eine Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 3 S. 1 BauGB erforderliche Sicherungsbedürfnis speziell bei der Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen formuliert. Im Ergebnis stellt der Senat vergleichsweise niedrige Anforderungen an das erforderliche Sicherungsbedürfnis:

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 13.01.2015 (verb. Rs. C 404/12 P und C 405/12 P) in einem Rechtsmittelverfahren sein Urteil vom 14.06.2012 aufgehoben und damit die Klagerechte von Umweltverbänden im Rahmen des Übereinkommens von Aarhus eingeschränkt.

Zur Vorbereitung eines Bundesbedarfsplans wird die Bundesnetzagentur erneut eine Strategische Umweltprüfung durchführen. Diese beginnt mit der Festlegung des Untersuchungsrahmens. Dieser umfasst unter anderem die Methodik und die Detailschärfe der Prüfung.

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