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Das im Jahre 2011 vom Bundestag beschlossene Netzausbau-beschleunigungsgesetz (NABEG) soll die Grundlage für einen rechtssicheren, transparenten, effizienten und umweltverträglichen Ausbau der länderübergreifenden und grenzüberschreitendenden Höchstspannungs-leitungen schaffen. Die Realisierung der Stromleitungen, die in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses erforderlich.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sich in seinem Urteil vom 29.07.2014 (Az.: 3 S 2278/12) zur Frage geäußert, welche Gebiete unter dem Begriff der "Baugebiete" im Sinne des § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB fallen.
Der Bundestag entscheidet am 6. November über das Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen (BT-Drs. 18/2752).
Lesen Sie hierzu das Interview mit Dr. Thomas Lüttgau, Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB und Berichterstatter des zuständigen Verwaltungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (Ausgabe Nr. 44, Seite 4 der Immobilien Zeitung vom 6.11.2014).
Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung vom 4.11.2014 des Landes NRW.
Ansprechpartner:
Dr. Christian Giesecke
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Telefon: 0221-973002-17
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