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Sowohl bei der Weser als auch bei der Elbe hatten Umweltschutzverbände gegen weiteres Ausbaggern geklagt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun mit Urteil vom 1.07.2015 (Az. C-461.13) entschieden, dass die EU-Wasserrahmenrichtlinie einer weiteren Ausbaggerung der Weser entgegensteht. Auch für die Hamburger Pläne zur Vertiefung der Elbe für große Containerschiffe ist dieses Urteil von großer Bedeutung. Nach dem Urteil des EuGH müssen solche Bauvorhaben grundsätzlich verboten werden, wenn sie zu einer Verschlechterung des Wasserzustandes führen und "keine Ausnahmeregelung greift".
Beitrag von Dr. Christian Giesecke im MAGAZIN PRIVATBAHN, dem Business-Magazin der Bahnbranche (Ausgabe 03/2015 Mai/Juni)
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Mit seinem Urteil zum Ausbau des Godorfer Hafens in Köln vom 19.02.2015, Az. 7 C 11.12, hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr Klarheit für die rechtlichen Grundlagen zum Bau und Ausbau von Binnenhäfen geschaffen. Binnenhäfen, die nicht unter das Wasserstraßengesetz fallen, können nicht alleine auf der Grundlage von $ 69 WHG insgesamt planfestgestellt werden.
Ein Luftfahrtunternehmen kann zur Vorbereitung eines auf Rückforderung unzulässiger Beihilfen gerichteten Anspruches gegen eine Flughafenbetreiberin von dieser Auskunft verlangen, welche (günstigeren) Sonderkonditionen einem anderen Luftfahrtunternehmen für die Nutzung des Flughafens eingeräumt worden sind. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dabei ein nationales Gericht an die vorläufige Qualifizierung der Sonderkonditionen als Beihilfe durch die Europäische Kommission gebunden. Dies hat der 6. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in einem am 08.04 2015 verkündeten Urteil - 6 U 54/06 - entschieden.