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Das Oberverwaltungsgericht hat mit zwei am 12.12.2019 verkündeten Urteilen die Zah­lungsklagen der Bundesrepublik Deutschland sowie des Landes Nordrhein-Westfalen gegen zwei Gemeinden am Niederrhein abgewiesen (Az.: 9 A 1133/18 (VG Düsseldorf 5 K 14768/16) und 9 A 2622/18 (VG Düsseldorf 5 K 15730/16)) . Mit diesen Klagen hat die Straßenbauverwaltung die Rückerstattung von Zahlungen gefordert, die auf vertraglicher Grundlage als Beitrag zu den Kosten von gemeindlichen Kanalbau­maßnahmen an Bundesstraßen in den Jahren 2006 und 2010 erbracht worden wa­ren. Im Gegenzug hatten sich die Gemeinden verpflichtet, das Oberflächenwasser "unentgeltlich" aufzunehmen und abzuführen.

Mit seinem Urteil vom 3. Oktober 2019 – Rs. C-197/18 hat der EuGH ein weiteres Mal die Klagerechte von Betroffenen in Bezug auf Umweltbelange gestärkt. Ein Klagerecht ist hiernach nicht erst dann zu bejahen, wenn eine Gesundheitsgefährdung besteht; vielmehr reicht bereits die Überschreitung der europarechtlich festgelegten Nitratwerte.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist festgehalten, dass diese ein Weltraumgesetz auf den Weg bringen wollen, um Investitions- und Rechtssicherheit für nicht-staatliche Raumfahrtaktivitäten zu schaffen. Beabsichtigt ist derzeit die Vorlage zumindest von Eckpunkten zu einem solchen Entwurf für das kommende Jahr.

Durch einen Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 17/7547) soll das Kommunalabgabengesetz um "Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen" ergänzt werden, die als § 8a (neu) nach § 8 eingefügt werden.
Darin sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

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